Rechnungsvordruck für eine Vermietung


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Was ist eine Rechnungsvorlage für eine Vermietung?

Wer ein Objekt, eine Ferienwohnung, ein Büro oder einen Gegenstand vermietet, der hat es manchmal mit einem Mieter zu tun, der sich eine Rechnung wünscht. Dann muss eine solche Rechnung schnell und günstig erstellt werden, ohne dass man gleich einen Anwalt dafür engagieren muss.
In eine Rechnung gehören natürliche alle Pflichtangaben sowie der genaue Gegenstand der Vermietung sowie deren Umfang und Bedingungen. Es ist wichtig, dass stets korrekte Formulierungen verwendet werden, da sich ansonsten unerwünschte Situationen ergeben können. Das betrifft besonders die Rückgabe des Mietgegenstandes und dessen Zustand zu diesem Zeitraum und natürlich die gegenseitigen Verpflichtungen, die mit einer Vermietung einhergehen.

Wann benötigt man einen Rechnungsvordruck für eine Vermietung?

Der wichtigste Grund für das Ausstellen einer Rechnung für eine Vermietung ist, dass der Mieter es so möchte. Ob es sich dabei um eine gewerbliche oder private Vermietung handelt, ist unerheblich, für die Abrechnung wird in vielen Fällen eine Quittung oder Rechnung benötigt oder wird vom Steuerberater eingefordert.

Rechnungsvorlage für eine VermietungEine Rechnung benötigt man immer dann, wenn es sich bei der Vermietung nicht um eine dauerhafte, sondern um eine temporäre Angelegenheit handelt. Eine Dauervermietung wird durch einen regulären Mietvertrag abgedeckt, eine Vermietung von eingeschränkter Dauer wird durch eine Rechnung belegt. Um die Kosten geltend machen bzw. von der Steuer absetzen zu können, braucht der Mieter eine Rechnung. Auch der Vermieter profitiert davon, wenn er das eingenommene Geld durch einen Beleg zuordnen kann. Gerade, was die Umsatzsteuer betrifft, ist das nicht nur sehr hilfreich, sondern sogar verpflichtend.

Für den Vermieter ist es ebenfalls von Vorteil, wenn er jede Einnahme mit einer Rechnung belegen kann und so stets Ordnung in seinen Büchern hat.

Was sind die Besonderheiten der Rechnungsvorlage für Vermietung?

Bei einer Vermietung geht es in der Regel um einen größeren Betrag, gerade dann, wenn es sich um eine Ferienwohnung oder ein ähnliches Objekt handelt. Jede steuerpflichtige Person muss ihre Einnahmen und Ausgaben belegen können. Bei einem gewerblichen Anbieter ist das klar, doch auch ein privater Vermieter erzielt Einkünfte, die er als vereinnahmte Miete bei den „Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung“ ausweisen muss. Es kann durchaus sein, dass das Finanzamt hier entsprechende Nachweise sehen möchte, manchmal auch erst bei einer Prüfung, die nach mehreren Jahren stattfinden kann. Wer weiß dann schon noch, an wen, für wie lange und zu welchen Konditionen er ein Objekt vermietet hat. Die Rechnung für die Vermietung gibt also auch nach langer Zeit noch die Sicherheit, seine Finanzen im Blick zu haben. Übrigens: Rechnungen und andere Nachweise muss man zehn Jahre lang aufbewahren.

Was beinhaltet die Rechnungsvorlage für Vermietung?

Das Wichtigste an einer Rechnung für Vermietung ist, dass sie alle Pflichtangaben enthält, die unbedingt zu einer solchen Rechnung gehören. Hierbei wird unterschieden zwischen einer Kleinbetragsrechnung bis zu 150 Euro brutto sowie in Rechnungen, die einen größeren Betrag umfassen.
Bei beiden Rechnung handelt es sich um einen steuerpflichtigen Leistungsaustausch. Das bedeutet, auf der Rechnung muss vermerkt sein, um welche Mietdauer es sich handelt und wann die Vermietung stattfindet. Bei den sonstigen Angaben unterscheiden sich solche über einen Kleinbetrag und die anderen.

Im ersten Fall genügen folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Datum der Rechnung
  • Art und Umfang der Leistung
  • vereinbartes Entgelt
  • der Steuersatz oder der Hinweis, dass es sich um die Rechnung eines Kleinunternehmer handelt, also der Verweis auf § 19 Absatz 1 UStG

Handelt es sich um eine Rechnung über einen höheren Betrag als 150 Euro, gehören noch folgende Angaben hinzu:

  • die Steuernummer sowie Umsatzsteueridentifikationsnummer des Vermieters
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Aufteilung des Betrages in Netto-, der Steuer- und Bruttobetrag, es sei denn, es handelt sich um eine Rechnung nach § 19 Absatz 1 UStG

Eine Rechnung für eine Vermietung ist also eine echt komplexe Angelegenheit, doch Sie können es sich einfach machen, indem Sie unsere Vorlage nutzen und ein rechtssicheres und vollständiges Formular erstellen, das auch dem Finanzamt als Nachweis genügt.