Rechnungsvordruck für Musiker und Bands


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Für wen die Musik zu mehr als einem bloßen Hobby wird, der kommt um einige steuerrechtliche Formalitäten nicht herum. In unserem Online-Generator sind deshalb auch Rechnungsvorlagen speziell für Musiker und Bands zu finden. Der Rechnungsvordruck kann wahlweise als Word- oder Excel-Datei heruntergeladen und den eigenen Wünschen nach entsprechend personalisiert werden.

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Was ist eine Rechnungsvorlage für Musiker & Bands?

Rechnung für Musiker & BandsEin Auftritt/Konzert ist nichts anderes als eine Dienstleistung, die entsprechend in Rechnung gestellt werden kann. Ob diese ausgestellt werden muss, hängt von der Art des Konzertes ab. Handelt es sich um eine Kollekte – ein Konzert „auf Hut“, bei dem die Einnahmen anonym vom Publikum kommen und nicht von einem Veranstalter getragen werden, ist es nahezu unmöglich eine Rechnung auszustellen. In dem Fall wird sie also nicht nötig.

Anders beim Vorhandensein eines Veranstalters. Wird hier eine feste Gage vereinbart, ist dies durch eine Rechnung zu sichern, um später einen entsprechenden Nachweis für das Finanzamt zu haben. Dabei sei erwähnt: Auch „Hutgeld“ muss dem Finanzamt gemeldet werden, hierbei reicht eine Aufstellung der eingespielten Gelder.

Da man als Musiker eher selten in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, gehört das Erstellen von Rechnungen zur notwendigen Buchhaltung. Eine Rechnung richtig und vollständig zu schreiben ist dabei gar nicht so leicht, da das Steuerrecht eine Reihe von Pflichtangaben vorsieht, die auf einer Rechnung nicht fehlen dürfen.

Eine Rechnungsvorlage nimmt einen Teil der Arbeit ab, indem bereits alle wichtigen Bestandteile der Rechnung vorformatiert werden. So müssen in der Rechnungsvorlage lediglich die Personalien und Zahlungsdaten ergänzt werden sowie die Daten des Rechnungsempfängers. Eine Beschreibung der Leistung und die vereinbarte Vergütung wird ebenfalls eingetragen.
Wer die Datei im Word- oder Excel-Format herunterlädt, kann die persönlichen Daten direkt in der Vorlage abspeichern und hat somit bei folgenden Rechnungen noch weniger Arbeit.

Welche Besonderheiten hat ein Rechnungsvordruck für Musiker & Bands?

Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen der Rechnung eines Musikers und der eines Handwerkers. Dennoch macht es Sinn, eine spezielle Rechnungsvorlage zu verwenden, da das passende Grundgerüst für die Leistungsbeschreibung und Vergütung bereits vorhanden ist. Musiker haben für gewöhnlich keinen Stundensatz, sondern vereinbaren für den Auftritt eine Gage. Solche Besonderheiten sind in unserer Rechnungsvorlage für Musiker & Bands bereits berücksichtigt.

Auch die Ausweisung der Umsatzsteuer weicht bei Rechnungen für musikalische Darbietungen von der Norm ab. Da Musik zum Grundbedarf gehört, können Auftrittsleistungen von Musikern und Bands zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden. Doch auch die Kleinunternehmerregelung kann relevant sein, sofern die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuer komplett. Ein entsprechender Hinweis kann der Rechnungsvorlage in unserem Online-Generator ganz einfach hinzugefügt werden.

Welche Angaben beinhaltet eine Rechnungsvorlage für Musiker & Bands?

1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens

Das leistende Unternehmen ist in diesem Fall der Musiker beziehungsweise die Band. Die Angaben müssen dabei denen entsprechen, die der Musiker bei der Anmeldung beim Finanzamt gemacht habt. Sofern ein Künstler- oder Bandname vorhanden ist, muss dieser als Unternehmensname anerkannt sein. Wer als Einzelunternehmer mit seinem bürgerlichen Namen angemeldet ist, muss diesen auch auf der Rechnung angeben.

2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Hier werden die persönlichen Daten desjenigen eingetragen, der für den Auftritt oder die Dienstleistung bezahlen soll. Zum Beispiel den Betreiber einer Location, den Konzertveranstalter, etc.

3. Das Rechnungsdatum

Sofern nicht in demselben Monat abgerechnet wird, indem die Leistung tatsächlich erbracht habt, muss zusätzlich das Leistungsdatum angegeben werden. Also zum Beispiel der Tag des Auftrittes. Da in der Praxis die Rechnung unmittelbar oder zeitnah nach dem Auftritt gestellt wird, reicht der Verweis „Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“. Dieser ist in der Rechnungsvorlage bereits enthalten.

4. Die Rechnungsnummer

Sobald der Rechnungsbetrag 250 Euro überschreitet, muss eine einmalige, fortlaufende Nummer als Rechnungsnummer angegeben werden. Der Online-Generator erstellt die Rechnungsnummer automatisch, sie kann aber entsprechend angepasst werden.

5. Leistungsbeschreibung

Hier wird die erbrachte Leistung beschrieben, die in der Rechnung gestellt wird. Im Generator können auch noch weitere Rechnungspositionen hinzufügt werden, zum Beispiel, wenn regelmäßig für einen Veranstalter Auftritte erfolgen und ihm einmal im Monat über alle Gigs eine Rechnung gestellt werden soll.

6. Leistungsentgelt

Das ist bei Musikern oder Bands in den meisten Fällen eine Gage, die vor dem Auftritt festgelegt wurde.

7. Steuersatz und Steuerbetrag

In unserem Online-Generator wird standardmäßig eine Umsatzsteuer von 7% auf den Rechnungen von Musikern und Bands ausgewiesen. Der Betrag wird automatisch berechnet, nachdem das Leistungsentgelt eingegeben wurde. Wer als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist, bei dem entfällt der Umsatzsteuerbetrag komplett und es wird ein entsprechender Hinweis eingefügt.
Wer Leistungen abrechnen will, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen – das können Autogrammstunden, Plattenverkäufe oder ähnliches sein – kann auch den normalen Steuersatz von 19% auswählen, der dann in der Rechnungsvorlage ausgewiesen wird.

8. Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID

Sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt beantragt wurde, sollte diese auf der Rechnung angeben sein. Wer keine hat, muss stattdessen die Steuernummer angeben.

9. Bankdaten

Wurde mit dem Leistungsempfänger keine Barzahlung vereinbart, sollten auch die Bankdaten auf der Rechnung angeben werden, sodass die Rechnungssumme überwiesen werden kann. Bei einer Barzahlung sollte zusätzlich zu der Rechnung eine Quittung ausgestellt werden, wenn der Betrag erhalten worden ist.

Welche der Angaben sind Pflichtangaben?

Grundsätzlich sind alle Angaben, die in unserer Rechnungsvorlage vorzufinden sind, Pflichtangaben, die das Finanzamt bei der Rechnungserstellung fordert. Um eine korrekte Rechnung zu erstellen, sollte sich daher an die Vorgaben des Rechnung-Generators gehalten werden.

Einige Angaben, wie der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, sind nur in bestimmten Fällen verpflichtend. Indem im Online-Generator die Punkte ausgewählt werden, die auf die aktuelle Situation zutreffen, wird die Rechnung auch nur mit den notwendigen Zusatzangaben ausgegeben.

Wann benötigt wer eine Rechnungsvorlage für Musiker & Bands?

Eine Rechnung muss immer dann geschrieben werden, wenn ein Musiker oder eine Band selbstständig tätig ist und eine Leistung erbringt, für die eine Bezahlung vereinbart wird. Mit der Rechnungsvorlage ist das schnell und unkompliziert erledigt. Auch Kleinstbetragrechnungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 Euro können mit unserer Rechnungsvorlage erstellt werden.

Die korrekt ausgestellte Rechnung ist nicht nur für die Steuererklärung wichtig – sie dient auch als rechtskräftiges Dokument gegenüber dem Leistungsempfänger. Falls es im Nachhinein Probleme bei der Bezahlung gibt, kann mit der Rechnung genau belegt werden, wann und wofür der Musiker bzw. die Band welchen Rechnungsbetrag eingefordert hat. Deshalb empfehlen wir, die Rechnungsvorlage für Musiker & Bands unbedingt bei allen Auftritten und sonstigen Leistungen zu verwenden.