Rechnungsvordruck für Dienstleistungen


DESIGNAUSWAHL
KONTROLLMENÜ
PDF erstellen
Logoupload
Daten zurücksetzen
XML Export
XML Import
Hilfe
WÄHRUNG
UMSATZSTEUER
Download: Rechnung als PDF

	

		

Jede Dienstleistung wird abgerechnet. Um diese Abrechnung nicht unnötig kompliziert zu gestalten, können Sie mit dem Onlinegenerator verschiedene Rechnungsvorlagen in Word oder Excel erstellen und downloaden. Darunter ist auch die Rechnungsvorlage für Dienstleistungen zu finden.

Jetzt Rechnungsvordruck erstellen

Kostenloser RechnungsvordruckRechnungsvorlage Dienstleistung

Download Word
Download Excel

Was ist eine Rechnungsvorlage?

Eine Rechnungsvorlage ist eine Vorlage, welche man beim Erstellen einer Rechnung immer wieder verwenden kann.
Da die Grundbestandteile einer Rechnung in der Regel identisch sind, bietet eine Vorlage eine große Arbeitserleichterung und auch Sicherheit, da keine Rechnungsbestandteile vergessen werden können.
Es müssen nur noch die jeweilige Leistung, der dazugehörige Betrag mit Steuersatz und die persönlichen Kundendaten des Leistungsempfängers eingetragen/angepasst werden.

Was ist eine Rechnungsvordruck für eine Dienstleistung?

Ein Rechnungsvordruck für eine Dienstleistung ist die Vorlage für die Abrechnung eines entsprechenden Geschäftsfalls, bei der ein immaterielles Gut im Vordergrund steht. Beispielsweise bei einer Taxi-Fahrt, eines Friseurbesuches oder einer Massage.

Welche Besonderheiten hat die Rechnungsvorlage?

Rechnung für eine DienstleistungDie Besonderheiten der Rechnungsvorlage sind vielfältig. Die Vorlage kann man als Excel– und als Word-Datei downloaden. Dazu ist der Aufbau der Vorlage so gestaltet, dass das Ausfüllen der entsprechenden Daten zügig und problemlos funktioniert.
Ebenso ist es nahezu unmöglich, die Pflichtangaben einer Rechnung durch die schon vorhandenen Eintragungen zu vergessen. Tritt beispielsweise das EU-weite Reverse-Charge Verfahren in Kraft, kann man zusätzlich den entsprechenden Hinweis auf der Rechnungsvorlage unterbringen.

Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ muss angegeben werden, wenn der Leistungserbringer ein steuerpflichtiger Regelunternehmer im Inland und der Leistungsempfänger ein steuerpflichtiger Regelunternehmer aus einem anderen EU-Land ist. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aufgeführt werden.
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung, nach der nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Dies hat den Vorteil, dass der Leistungserbringer weniger Aufwand bei steuerlichen Angelegenheiten mit dem Finanzamt hat.

Was beinhaltet ein Rechnungsvordruck für Dienstleistungen?

Die Rechnungsvorlage beinhaltet die gesetzlichen Pflichtangaben und bietet dazu einen übersichtlichen Aufbau, sodass nur noch die fehlenden leistungsbezogenen Daten eingetragen werden müssen. Dazu gibt es trotzdem die Möglichkeit, zusätzliche Angaben bzw. Anmerkungen einzubringen. Beispielsweise ist eine Kundennummer keine Pflichtangabe auf einer Rechnung und kann daher je nach Wunsch problemlos entfernt bzw. hinzugefügt werden.

Welche Pflichtangaben hat eine Rechnung für Dienstleistungen?

Man unterscheidet bei den Pflichtangaben einer Rechnung zwischen einer normalen Rechnung und einer Kleinbetragsrechnung. Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250,00 EUR.

Gesetzliche Pflichtangaben für eine normale Rechnung sind:

  • Anschrift und Name des leistenden Unternehmens
  • Anschrift und Name des Leistungsempfängers
  • ein Leistungsdatum
  • Beschreibung und Anzahl/Umfang der Dienstleistung
  • Nettobeträge mit passenden Steuerschlüsseln
  • die entsprechenden Steuer-Beträge
  • das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • eine einmalig und fortlaufend erstellte Rechnungsnummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer des Ausstellers

Gesetzliche Pflichtangaben für eine Kleinbetragsrechnung sind:

  • Anschrift und Name des Ausstellers
  • das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • Beschreibung und Anzahl/Umfang der Dienstleistung
  • der Gesamtbetrag (brutto)
  • die darin enthaltene Umsatzsteuer mit Steuersatz

Abschließend ist zu erkennen, dass bei einer Kleinbetragsrechnung erheblich weniger gesetzliche Pflichtangaben existieren, als bei einer normalen Rechnung. Sollte bei einer Rechnung eine oder mehrere gesetzliche Pflichtangaben fehlen, dann hat dies in erster Linie negative Konsequenzen für den Rechnungsempfänger, da dieser keinen Vorsteuerabzug beim Finanzamt durchführen kann. Damit der Kunde nicht in solche Schwierigkeiten gerät ist es daher ratsam, dass der Dienstleister eine Rechnungsvorlage verwendet, die von Beginn an alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält.
Das Kundenverhältnis wird somit nicht unnötig belastet.

Wann wird ein Rechnungsvordruck für Dienstleistungen benötigt?

Eine entsprechende Rechnungsvorlage wird benötigt, um das fällige Entgelt für eine Leistung auszuweisen und anzufordern.
Man unterscheidet generell zwischen freiberuflicher und gewerblicher Dienstleistung. Für beide Fälle kann man die Rechnungsvorlage verwenden.
Als Freiberufler bietet man künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder ähnliche Leistungen an. Zu gewerblichen Tätigkeiten gehören unter anderem Taxifahrer, Friseure oder IT-Dienstleister.
Rechnungen können heutzutage per Post oder auf dem elektronischen Weg, beispielsweise als PDF-Datei, verschickt werden. Man kann die heruntergeladene Word- oder Excel-Datei kinderleicht in eine PDF-Datei konvertieren und per E-Mail verschicken.