Rechnungsvordruck für Beratung und Coaching


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Wenn Sie als selbständiger Berater oder Coach tätig sind, dann geraten Sie gewiss in die Verlegenheit, eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen zu müssen. Denn als selbstständiger Berater oder Coach sind Sie für regelmäßig mehrere Auftraggeber tätig und somit ein Freiberufler. Mit Hilfe unseres Onlinegenerators können Sie leicht eine ordnungsgemäße Rechnung fertigen und diese als Word -oder Exceldatei runterladen.

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Pflicht zur Rechnungslegung

Wenn Sie als Berater oder Coach steuerrechtlich unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie zwar grundsätzlich keine Rechnungen gegenüber Privatkunden legen. Eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht aber dennoch dann, wenn Ihr Auftraggeber zwar ein Privatkunde ist und gleichwohl eine Rechnung verlangt. Denn auch ein Privatkunde möchte mitunter die Ausgaben für Beratung & Coaching steuerlich absetzen. Ist Ihr Auftraggeber gewerblich tätig, müssen Sie stets eine ordnungsgemäße Rechnung legen. So will es das Umsatzsteuergesetz, wonach Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung Ihres Auftrages gegenüber einem Unternehmer eine Rechnung auszustellen haben.

Rechnungsvordruck Coaching & BeratungIn all diesen Fällen müssen Ihre Rechnungen für Beratung & Coaching unbedingt den steuerrechtlichen Vorgaben genügen, damit Ihr Auftraggeber diese mit Erfolg im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen kann. Mithilfe unseres Portals können Sie im Prinzip leicht eine ordnungsgemäße Rechnung für eine als Berater oder Coach erbrachte Dienstleistung erstellen. Sie müssen sich lediglich bei uns einloggen und dann steht Ihnen unser Rechnungsgenerator online zur Verfügung. Dieser führt Sie in wenigen Schritten zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Wenn Sie sich Ihre so erstellte Rechnungsvorlage als Word – oder Exceldatei heruntergeladen haben, müssen Sie diese nur noch ausdrucken.

Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung für Beratung & Coaching

Damit Ihre Rechnung für Beratung & Coaching den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss diese unbedingt einige Pflichtangaben enthalten. Als freiberuflicher Berater oder Coach müssen Sie in Ihrer Rechnung Ihren vollen Vor -und Zunamen sowie Ihre komplette ladungsfähige Anschrift mitteilen. Sollten Sie über mehrere Vornamen verfügen, muss wenigstens einer davon vollständig ausgeschrieben werden, während der andere abgekürzt werden darf. Dann folgen Name und Anschrift Ihres Auftraggebers. Damit die Rechnung steuerlich zugeordnet werden kann, müssen Sie zudem entweder Ihre Steuernummer oder alternativ Ihre sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.

Wichtig ist auch, dass Sie neben dem Datum Ihrer Rechnungsstellung eine einmalige und damit für das Finanzamt zuordbare Rechnungsnummer angeben. Ihre sämtlichen Rechnungen sollten ohnehin der Zuordbarkeit wegen bezogen auf das jeweilige Geschäftsjahr fortlaufend nummeriert werden. Dies erleichtert Ihnen letztendlich die eigene Buchführung. Damit Ihr Auftraggeber die Rechnung mit Erfolg geltend machen kann, müssen Sie im Rahmen der Rechnungsstellung entsprechend Ihres als Freelancer durchgeführten Auftrages insoweit die ausgeführten Leistungen im Detail aufzählen.

Hierzu gehören neben der Art der Leistungserbringung der konkrete Zeitpunkt bzw. Zeitraum, in dem Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber die Leistung erbracht haben. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Rechnung ist die in der Rechnung für Ihre Leistung zu erbringende Vergütung. Diese splittet sich in den Nettobetrag, dem gesetzlichen Steuersatz inklusive der entsprechend angefallenen Umsatzsteuer sowie dem kompletten Bruttobetrag. Damit sind im Prinzip die wesentlichen und zwingenden Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung aufgelistet. Daneben gibt es Rechnungsbestandteile, die zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert sind. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zur Fälligkeit. Wenn Sie eine Zahlungsfrist angeben, kommt Ihr Auftraggeber nämlich bereits dann im Verzug, wenn er diese Zahlungsfrist verstreichen lässt.

Soweit bedarf es dann auch keiner Mahnung mehr. Andernfalls kommt Ihr Auftraggeber als Schuldner der Rechnung erst spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Letzteres ergibt sich aus der Vorschrift des § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ist den meisten Privatkunden nicht bekannt. Wenn Sie als Freelancer eine Rechnung für Privatkunden erstellen, sind diese Angaben zur Zahlungsfrist und damit Fälligkeit der Rechnung vorteilhaft.

Besondere Angaben für Kleinunternehmer

Sind Sie als Kleinunternehmer tätig, dann gibt es eine Besonderheit. Ihre Rechnung für Beratung und Coaching darf hier keine Umsatzsteuer aufweisen. Zudem sind Sie in diesem Fall zur Angabe verpflichtet, warum Sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen dürfen. Ausreichend ist in diesem Zusammenhang eine Formulierung dahingehend, dass Sie als Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes keine Umsatzsteuer berechnen dürfen.
Mit unserem Rechnungsgenerator finden Sie jedenfalls für alle Besonderheiten eine Lösung und Vorlage.