Rechnungsvordruck ohne Umsatzsteuer


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Unternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen, sind Kleinunternehmer. Sie machen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch, deren Inanspruchnahme an bestimmte Umsatzgrenzen gebunden ist. Es ist für einen Kleinunternehmer besonders wichtig, korrekte Rechnungen zu schreiben, weil er sonst die Umsatzsteuer eventuell nachzahlen muss.

Mit unserem Rechnungsvorddruck für eine Rechnung ohne Umsatzsteuer gelingt das leicht, schnell und rechtssicher. Sie können davon ausgehen, dass Sie bei uns eine korrekte Rechnung erhalten, die sowohl Ihren Geschäftspartner als auch den Steuerberater und das Finanzamt zufriedenstellt.

Nach dem Erstellen der Rechnung, was in unserem Generator leicht und schnell funktioniert, können Sie diese als Word oder Excel herunterladen. Sie sparen sich so ein zusätzliches, kostenpflichtiges Programm, sondern erstellen Ihre Rechnungen einfach mit uns. Es bietet sich an, die Rechnung vor dem Versenden in das .pdf Format zu exportieren, damit sie im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie Ihre Rechnungen nur in digitaler Form speichern, was sich heutzutage anbietet. Unzählige Ordner voller Papier, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen, gehören der Vergangenheit an.

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Wer braucht eine Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer?

Wer ein Gewerbe anmeldet, muss auf dem Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen, ob er die Kleinuternehmerregelung in Anspruch nehmen will. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz einen bestimmten jährlichen Betrag nicht überschreitet. Im Jahr der Gründung waren das 17.500 Euro, dieser Betrag wurde auf 22.000 Euro erhöht. Im zweiten Jahr dürfen nicht mehr als 50.000 Euro umgesetzt werden. Ist diese Grenze überschritten, dann MUSS die Umsatzsteuer auf allen Rechnungen ausgewiesen und turnusmäßig an das Finanzamt abgeführt werden.

Ein Unternehmer kann auch freiwillig auf die Kleinuternehmerregelung verzichten, ist an diese Entscheidung jedoch fünf Jahre lang gebunden. Wer die Umsatzgrenzen überschreitet und deswegen ausweisen muss, kann deutlich leichter wieder ein Kleinunternehmer werden.

Übrigens: Zum Umsatz zählen sämtliche Einnahmen. Bei einem Händler sind das etwa auch die Portokosten, die von Kunden überwiesen werden.

Warum ist es so wichtig, als Kleinunternehmer korrekte Rechnungen zu haben?

Vonseiten des Unternehmers selbst sind die Rechnungen nur dann relevant, wenn er sich vor dem Finanzamt rechtfertigen muss. Eine einwandfreie Rechnung mit dem Vermerk auf § 19 UStG ist der eindeutige Hinweis, dass die Umsatzsteuer nicht abgeführt werden muss. Überschreitet der Umsatz jedoch die jeweiligen Grenzen, dann kann es dennoch zu einer Nachforderung kommen.

Rechnung ohne UmsatzsteuerFür den geschäftlichen Umgang mit anderen Unternehmern ist die Ausweisung der Umsatzsteuer oder der Verweis auf § 19 UStG jedoch von großer Bedeutung. Wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, kann sie auch nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden. Die ausgegebene Ust. wird nämlich mit der eingenommenen verrechnet. Die Frage ist jedoch: Ist dieser Betrag wirklich im Gesamtbetrag enthalten? Laut Vermerk auf § 19 UStG ist die Umsatzsteuer nicht enthalten und wird darum nicht ausgewiesen. Hier muss jeder Unternehmer selbst entscheiden, wie er es mit der Kalkulation halten will. Handelt er mit Endkunden und wird irgendwann zum Vollunternehmer, kann er schlecht seine Preise um 19 % erhöhen. Bei anderen Unternehmern macht das jedoch keinen Unterschied, da finanzielle Vereinbarungen ohnehin anhand von Nettopreisen getroffen werden.

Was sind die Pflichtangaben bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Für einen Kleinunternehmer gelten grundsätzlich dieselben Pflichtangaben wie für alle anderen Unternehmer. Auf der Rechnungen müssen aufgeführt sein:

  • -Name und Anschrift des Unternehmers.
  • Rechnungsdatum und Lieferzeitraum oder Lieferdatum
  • Inhalt der Rechnung – worum geht es?
  • der Verweis auf § 19 UStG

Bei Rechnungen von mehr als 150 Euro muss ebenfalls angegeben werden:

  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Steuernummer

Werden jedoch hauptsächlich Rechnungen min einer maximalen Höhe von 250 Euro ausgestellt, kann § 33 UStDV zum Tragen kommen. Dieser sieht Erleichterungen für Kleinrechnungen vor, zum Beispiel muss keine fortlaufende Rechnungsnummer vergeben werden.

Sie sehen, es gibt bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer eine Menge zu beachten. Mit unseren Vorlagen gelingt es aber ganz leicht.